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Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Firmensitz in Rödermark.

Die Unternehmen sollen seit mindestens 5 Jahren bestehen oder mindestens 10 Mitarbeiter haben
und erfolgreich in ihrem Markt agieren.
Außerdem sollen Ausbildungsplätze angeboten werden und soziales/gesellschaftliches Engagement
gezeigt werden.

Die Unternehmen werden ausschließlich durch Entscheider vertreten. Sowohl durch Inhaber als auch durch
angestellte Manager und Prokuristen.
In beiden Fällen ist die Zugehörigkeit zur obersten Führungsebene Pflicht. Eine kurzfristige Vertretung regeln
die Mitglieder selbst. Eine grundsätzliche Nachfolge durch eine andere Person oder ein anderes
Unternehmen erfordert die Vorgehensweise gemäß dem Aufnahmeprozess für neue Mitglieder.

Vorschläge für neue Mitglieder werden durch den verantwortlichen Paten schriftlich per E-Mail
über die Geschäftsstelle an alle Mitglieder versendet.
Der Pate formuliert für diese E-Mail eine kurze Begründung und fügt den Link zur Homepage
des vorgeschlagenen Unternehmens bei.
Bei Zustimmung von 51% der Rückmeldenden wird der Bewerber eingeladen, um sich vorzustellen.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung.

Nach dem Treffen und der Vorstellung des Bewerbers wird das Votum per Rund-E-Mail abgefragt.
Bei Zustimmung von 51% der Rückmeldenden wird der Bewerber aufgenommen und zu weiteren
Treffen eingeladen.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung.

Für alle Mitglieder besteht eine konsequente Teilnahme bzw. Absagepflicht:
Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen der Vertreter eines Unternehmens oder fünfmaliges entschuldigtes
Fehlen in Folge führen zum Ausschluss aus dem E-Mailverteiler und damit zum Ausschluss aus dem
Einladungsprozess.

Investition der Mitglieder

Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag.

Die zeitliche Investition beträgt ca. 6 Stunden pro Quartal und entspricht damit der Teilnahme
an einem Treffen und dem eventuellem Engagement in einer Arbeitsgruppe.